Patienten Information
Rund um die Zahnmedizin
Unsere Leistungen umfassen bewährte und innovative Behandlungsmethoden. Damit unsere Patienten verstehen worum es hierbei geht, haben wir die Möglichkeit geschaffen sich hier zu informieren.
Zahnersatzfinanzierung
Beratung zu finanzierbaren Zahnersatz
Wir können unsere natürlichen Zähne aus unterschiedlichen Gründen verlieren. Durch Verletzungen, Karies oder durch unterschiedlichste Probleme mit der Mundgesundheit. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten des Zahnersatzes und deren Finanzierung – von der Regelversorgung bis hin zu privaten Zusatzleistungen.
Antrag Patiententeilzahlung
Im Anhang finden Sie den Antrag zur Patietenteilzahlung.
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Zinstabelle
Im Anhang finden Sie eine beispielhafte Zinstabelle zur Patiententeilzahlung.
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Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Betrag kann eine Finanzierung beantragt werden?
Die Beantragung kann ab einem Betrag von EUR 300,00 erfolgen.
Was heißt Vereinfachte Prüfung?
Dies ist das vereinfachte und schnellere Prüfverfahren. Für Beantragungen bis EUR 5.000,00 reicht der ausgefüllte Finanzierungsantrag mit der Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie die aktuelle Gehaltsabrechnung.
Wozu dient die Gehaltsabrechnung?
Wir fordern die aktuelle Gehaltsabrechnung an, um wesentliche Daten hiervon zu entnehmen: Tatsächliches Nettogehalt, Arbeitgeber, Eintrittsdatum bei diesem Arbeitgeber sowie die Bankverbindung. Wenn Sie alle Angaben auf dem Antrag genau und deutlich hinterlegen, können wir bis EUR 5.000,00 auf die Gehaltsabrechnung verzichten. Bitte beachten Sie, dass auf Rentenbescheiden keine Bankverbindung hinterlegt ist, – diese muss somit gesondert angegeben werden.
Bis zu welchem Lebensalter kann eine Finanzierung beantragt werden?
Eine Finanzierung kann bis zum Tag des 78. Lebensjahr beantragt werden.
Wie komme ich an die zinsfreie (0,0%) Finanzierung?
DENTA.pay ist bundesweit verbreitet und wird meist in der zinsfreien Form angeboten, insofern einer der Leistungserbringer (Labor / Zahnarzt) eine Zinssubvention gewährt (siehe Zins-Subvention).
Was ist eine Zins-Subvention?
Die Zinssubvention ist im normalen Handel längst bekannt, ob nun Möbel, Fernseher oder auch Autos, – Sie kennen sicher auch die Anzeigen mit der „0,0%-Finanzierung“. Die Subvention wird vom Anbieter, hier also dem Dentallabor getragen, um somit auch höherwertige Versorgungen bezahlbar zu machen.
Welchen Zinssatz zahle ich, wenn keine Subvention gewährt wird?
Der „normale“ Zinssatz ist ebenfalls recht günstig. Er beträgt zwischen 8,9% und 9,9% – meist jedoch nur 8,9% effektiver Jahreszins.
Bekomme ich DENTA.pay bei allen Zahnärzten oder nur bei bestimmten?
Sehr viele Zahnärzte im gesamten Bundesgebiet kennen und nutzen DENTA.pay – meist über das jeweilige, beauftragte Dentallabor. Dennoch wird nicht in jeder Zahnarztpraxis diese Teilzahlung angeboten.
Was mache ich, wenn mein Zahnarzt DENTA.pay nicht kennt?
Drucken Sie sich einen DENTA.pay-Antrag aus und nehmen diesen zum Zahnarzt Ihrer Wahl mit. Sagen Sie Ihrem Zahnarzt, dass Sie gerne eine günstige Finanzierung wünschen. Meist nimmt dann der Zahnarzt oder das Labor Kontakt zu uns (ZAG Plus medicalFinance) auf, um für Sie die Finanzierung in die Wege zu leiten.
Was heißt RSV und was bedeutet dies?
RSV heißt Rest-Schuld-Versicherung. Hierbei wird die Kreditschuld bis zum Ablauf des Vertrages versichert, so dass im angenommenen Todesfalle die Hinterbliebenen den laufenden Kredit nicht zahlen müssen. Die RSV ist eine freiwillige Entscheidung. Die Versicherung kann auch die Arbeitslosigkeit beinhalten.
Ich habe zurzeit keine feste Anstellung, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Ohne geregeltes Einkommen, so auch bei Arbeitslosigkeit, ist eine Finanzierung nur mit einem anderen Antragsteller (mit geregeltem Einkommen) möglich. Bei verheirateten, zusammen lebenden Ehepartnern kann der Antrag auch vom Nichterwerbstätigen gestellt werden, da beim „Hausfrauen / Hausmannkredit“ das gemeinsame Familieneinkommen anzugeben ist.
Wer eignet sich als „anderer Antragsteller“ für mich?
Personen des Vertrauens, so erwachsene Familienmitglieder, Verwandte, Freunde und gute Bekannte. Sollten Sie einen anderen Antragsteller benötigen, so sollten alle Antragsunterlagen nur den anderen Antragsteller betreffen.
Die Kosten sind höher als die beantragte Finanzierungssumme?
Kleine Differenzen gleichen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt direkt aus. Ein neuer Finanzierungsantrag wegen einer höheren Rechnung kann erst ab einer Differenz von EUR 250,00 gestellt werden.
Die Kosten sind niedriger als die beantragte Finanzierungssumme?
Bei kleineren Beträgen als im Antrag angegeben erfolgt eine automatische Anpassung der Rückzahlung.
Kann ich auch langfristige Behandlungen (z.B. Implantat) finanzieren?
Ja, so können Sie z.B. bei einer implantologischen Arbeit erst die Rechnung des Implantologen finanzieren und dann später, nach der Heilphase, die geplante zahntechnische Arbeit.
Wer bekommt den Finanzierungsbetrag ausgezahlt?
Der endgültige Finanzierungsbetrag, so wie in der „Bestätigung“ eingetragen, wird ausschließlich an Ihren Zahnarzt ausgezahlt. Sie zahlen lediglich die vereinbarten Raten. Bitte denken Sie daran, die „Bestätigung“, Teil 2 des Flyers rechtzeitig bei Behandlungsende Ihrem Zahnarzt zu geben. Ohne Vorlage dieser Bestätigung ist für uns kein Auszahlungsanspruch erkennbar. Das Eintreffen der Bestätigung löst den Zahlvorgang aus.
Wird das Geld auf mein Konto überwiesen?
Nein, – siehe vorherige Frage
Kann eine Finanzierung auch noch nach Behandlungsende beantragt werden?
Ja, eine Finanzierung kann nahezu zu jeder Zeit beantragt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass eine Beantragung erst nach der Behandlung für Sie das Risko einer Nichtgenehmigung beinhaltet. Sinnvollerweise sollte die Beantragung zeitnah bei Feststellung der Kosten (Heil- und Kostenplan) erfolgen, – zur Sicherheit aller Beteiligten.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei der zinsfreien Finanzierung kommen keine Kosten auf Sie zu, evtl. nur in geringem Umfang, wenn Sie die RSV (Restschuldversicherung) wünschen. Bei einer zinsbelasteten Finanzierung ergeben sich Ihre Kosten analog zum jeweiligen Zinssatz. (Siehe Ratenrechner bei www.dentapay.de)
Werden alle Angaben und Daten vertraulich behandelt?
Unsere Mitarbeiter unterliegen nicht nur dem Datenschutz und dessen Anforderungserfüllung, sie sind darüber hinaus faire und ehrliche Partner im Umgang mit den Kunden und Kooperationspartnern. Ihre Unterlagen und Angaben dienen ausschließlich dem Zweck der günstigen Finanzierung und werden nur jenen zugänglich gemacht, die zur Erfüllung in die Prozesse eingebunden sind.
Wie lange dauert die gesamte Abwicklung?
Bei Vorlage Ihrer vollständigen und lesbaren Unterlagen vergehen etwa ein bis zwei Tage bis zur Versendung des Vertrages direkt an Sie. Nach Unterzeichnung muss das Original wieder per Post an uns (ZAG Plus) gesendet werden. Mit den Postwegen dauert der Vorgang rund eine Woche. Zu beachten ist, dass Sie als Privatperson ein 14-tägiges Widerspruchrecht ab Datum der Unterzeichnung haben.
Kann ich auch Sonderzahlungen (Sondertilgungen) leisten?
Nach Ablauf von sechs Monaten haben Sie die Möglichkeit, länger laufende Darlehen im Gesamten abzulösen. Außervertragliche Zahlungen sind den AGB´s des Kreditvertrages zu entnehmen.
Können Änderungen in einem laufenden Vertrag vorgenommen werden?
Nein, in der Regel nicht. Auch dies ist den AGB´s des Kreditvertrages zu entnehmen. Kann ich die Unterlagen auch per Fax zustellen? Wenn es sich um sehr gut leserliche Faxunterlagen handelt, schon. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall, so dass die Personalausweiskopie per Fax meist unbrauchbar ist und nochmals angefordert werden muss.
Wann ist die erste Rate fällig?
Die erste Rate ist nach Behandlungsende und der Auszahlung an Ihren Zahnarzt nach Ihrer Wahl zum 15. Oder 01. des Monats fällig.
Zu welchem Monatsdatum werden die Raten eingezogen?
Der Einzug der monatlichen Raten wird nach Ihren Wünschen zum 01. oder zum 15. Des Monats durchgeführt.
Kann ich die Raten auch per Überweisung zahlen?
Nein, da dies die automatischen Abläufe zur Vermeidung unnötiger Kosten erheblich stören würde. Die Abbuchung ist auch für Sie die einfachste und angenehmste Art der Ratenzahlung.
Haben Sie noch eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde?
Dann rufen Sie bei unseren freundlichen und kompetenten Beraterinnen und Beratern an: 02241 – 913131
ZAG Plus medicalFinance
Zahntechnische Abrechnungsstelle
An der Feuerwache 11
Postfach 1363 53840 Troisdorf
TEL: 02241-913131
FAX: 02241-913161
Mail: info@zagplus.com info@dentapay.de
Web: www.zagplus.com www.dentapay.de
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Zuschüsse
Gemäß dem für gesetzlich Krankenversicherte seit 01.01.2005 geltenden Zuschuss-System für Zahnersatz bezahlen die Krankenkassen sogenannte „Festzuschüsse“ (FZ). Für einen bestimmten zahnmedizinischen Befund erhalten Sie stets denselben Festbetrag als Zuschuss, egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden. Sie haben also die Möglichkeit, die Therapie auszuwählen; der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren. Durch diese Regelung erhalten Sie z. B. einen Zuschuss für alle Versorgungen mit Zahnersatz auf Implantaten. Bei der Auswahl und Planung Ihres Zahnersatzes werden Sie von Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin aufgeklärt und beraten, da gesetzliche Bestimmungen und besondere Richtlinien zu berücksichtigen sind. Zu unterscheiden ist zwischen unterschiedlichen Formen des Zahnersatzes:
Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung
- Die Regelversorgung ist die Behandlung, die beim vorliegenden zahnmedizinischen Befund als „Standardtherapie“ anzusehen ist.
- Von gleichartigen Versorgungen wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen.
- Von andersartigen Versorgungen wird gesprochen, wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, die sich vollständig von der Regelversorgung unterscheidet.
Bonussystem / Bonusheft
Das Bonussystem hat Einfluss auf die Ihnen zustehenden Festzuschüsse. Wer regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen wahrnimmt, erhält einen höheren Festzuschuss:
- Bonusheft lückenlos 5 Jahre geführt: Festzuschuss (FZ) erhöht sich um 20 %
- Bonusheft lückenlos 10 Jahre geführt: Festzuschuss (FZ) erhöht sich um 30 %
Heil- und Kostenplan
Der Heil- und Kostenplan (HKP) sorgt für Versorgungs- und Kostentransparenz. Er besteht aus zwei unterschiedlichen Formularen: Dem eigentlichen Antrag für die vertragszahnärztliche Versorgung („HKP Teil 1“) und einem Anhang („HKP Teil 2“) für zusätzliche außervertragliche Leistungen. Je nachdem für welche Form des Zahnersatzes (Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung) Sie sich entscheiden, sind lediglich ein Formblatt oder beide notwendig. Sie erhalten den HKP von Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin vor Beginn der Behandlung und reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. So erhalten Sie im Voraus die notwendigen Informationen über alle anfallenden Kosten und die Höhe des Ihnen zustehenden Festzuschusses.
Praxis-Beispiel
Bei einem Patienten fehlt der Zahn 11 (großer Schneidezahn im rechten Oberkiefer).
Die Regelversorgung bei diesem Befund ist eine vestibulär (außen) verblendete Brücke. Von der Krankenkasse erhält der Patient einen Festzuschuss für die Regelversorgung „Brücke“. Die Abrechnung des zahnärztlichen Honorars und des zahntechnischen Honorars (Laborkosten) erfolgt als Kassenleistung nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) bzw. dem bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL).
Wünscht er eine keramische Vollverblendung der Brücke, handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. Hierbei trägt er die Kosten für die Zusatzleistungen selbst. Diese Kosten setzen sich dann zusammen aus Zahnarzt-Honorar und den Material- und Laborkosten. Sie werden nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. nach der privaten Laborliste, der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (beb) berechnet.
Wünscht er anstatt der Brücke eine Versorgung mit einer Krone auf Implantat, können sich aufgrund der individuellen Befundsituation folgende Möglichkeiten ergeben:
- Sind beide Zähne rechts und links neben der Lücke kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig oder überkront, handelt es sich bei der Versorgung mit einer vestibulär verblendeten Krone auf Implantat ebenfalls um eine Regelversorgung, da dann ein besonderer, in den Zahnersatz-Richtlinien beschriebener Ausnahmefall vorliegt. Von der Krankenkasse erhält der Patient trotzdem den Festzuschuss für die Regelversorgung „Brücke“. Die Abrechnung erfolgt als Kassenleistung nach Bema bzw. BEL.
- Wünscht er eine keramische Vollverblendung der Krone, handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. Hierbei trägt er die Kosten für die Zusatzleistungen selbst. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Zahnarzt-Honorar und den Material- und Laborkosten (Berechnung nach der GOZ bzw. nach der beb).
- Ist ein Zahn rechts oder links direkt neben der Lücke kariös oder überkronungsbedürftig oder bereits überkront, handelt es sich bei der Versorgung mit einer Krone auf Implantat um eine andersartige Versorgung, denn es liegt kein Ausnahmefall vor. Von der Krankenkasse erhält der Patient trotzdem den Festzuschuss für die Regelversorgung „Brücke“. Der Zahnarzt berechnet den Zahnersatz allerdings insgesamt als Privatleistung (GOZ und beb).
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Zahnersatzaufklärung
Leben mit herausnehmbaren Zahnersatz
Sie müssen sich an die neuen Zähne gewöhnen. Das dauert einige Tage. Sollten Sie sich nach zwei Wochen noch nicht an die dritten Zähne gewöhnt haben, suchen Sie Ihren Zahnarzt auf.
- So, wie der Zahnersatz aus dem Labor kommt, kann er in der Regel noch nicht eingesetzt werden. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin müssen fast immer etwas nachbearbeiten oder anpassen.
- Druckstellen sind am Anfang fast unvermeidlich. Die Prothese muss vom Zahnarzt nachbearbeitet werden.
- Am Anfang kann es Ihnen schwerfallen, so wie immer zu sprechen. Schwierige Wörter und Laute müssen Sie üben.
- Sie müssen das Essen mit dem Zahnersatz (vor allem mit einer Prothese) erst lernen. Nehmen Sie beim Essen anfangs eher kleine Bissen und weiche Kost zu sich, und kauen Sie sie auf beiden Seiten.
- Reinigung: Dritte Zähne können Sie unter fließendem Wasser und mit einer Bürste reinigen. Die Schleifkörper von Zahnpasten können Kunststoffoberflächen aufrauhen. Dann lagert sich unter Umständen Plaque verstärkt an. Reinigungstabletten dürfen immer nur eine zusätzliche Hilfe sein und nie die Reinigung per Hand ersetzen.
- Herausnehmbarer Zahnersatz: Behandeln Sie ihn daher sorgfältig. Schäden entstehen meist dann, wenn er beim Einsetzen oder Herausnehmen zu Boden oder ins Waschbecken fällt. Füllen Sie das Waschbecken mit Wasser, oder legen Sie ein Handtuch auf.
- Setzen Sie herausnehmbaren Zahnersatz immer sorgfältig mit beiden Händen ein. Ihn in den Mund zu schieben und draufzubeißen, schädigt sowohl Zähne oder Kiefer als auch den Zahnersatz.
- Gebrochene Prothesen: Es ist Zahntechnikern in vielen Fällen möglich, den Zahnersatz so zu reparieren, dass der Tragekomfort nach der Reparatur nicht vermindert ist.
- Auch hervorragender Zahnersatz braucht ständige Nachkontrolle. Das gilt ganz besonders für Teil- und Totalprothesen, die regelmäßig unterfüttert werden sollten. Jeder Kiefer reagiert auf veränderte Belastungsverhältnisse und ist einem stetigen Um- und Abbau unterworfen.
- Haftmittel: Werden sehr häufig von Prothesenträgern verwendet, weil sie ein Gefühl zusätzlicher Sicherheit verleihen.
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Partner - Labor32 Zahntechnik
Unser langjähriger Partner bei Zahnersatz ist die Labor 32 GmbH aus Merkes
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Zahnchirurgie
Unkomplizierte Behandlung ohne Schmerzen
Jede Zahnentfernung ist ein kleiner operativer Eingriff. Die dabei entstehende Wunde heilt meist schnell und ohne Komplikationen. Dennoch kann man nicht mit Sicherheit ausschließen, dass es nicht hin und wieder zu Beschwerden kommt und dass noch eine Nachbehandlung notwendig wird. Wir haben für Sie einige Tipps zusammengestellt, damit Sie Beschwerden vermeiden können.
Verhalten nach Eingriffen
Zur Vermeidung von Komplikationen und/oder Wundheilungsstörungen beachten Sie bitte die folgenden Verhaltensregeln nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich:
- Nach einer örtlichen Betäubung und durch die Belastung des chirurgischen Eingriffs kann Ihre Reaktionsfähigkeit für mehrere Stunden herabgesetzt sein. Beachten Sie dies besonders im Hinblick auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Sie sollten sich daher am besten fahren lassen. Wegen möglicher Verletzungsgefahr (z.B. Bissverletzung) bis zum Abklingen der Betäubung bitte nichts essen oder Heißes trinken.
- Zum Schutz der Wunde und zur Unterstützung einer möglichst ungestörten ersten Blutgerinnung beißen Sie bitte ca. 15 Minuten auf den eingelegten Tupfer. Danach ziehen Sie ihn bitte vorsichtig zur Seite weg. Bei einem angelegten Druckverband folgen Sie bitte unseren speziellen Empfehlungen. Sollte wider Erwarten eine Nachblutung auftreten, beißen Sie erneut für eine halbe Stunde auf den mitgegebenen frischen Tupfer oder auf ein zusammengerolltes sauberes, angefeuchtetes Stofftaschentuch (kein Papiertaschentuch). Im Zweifelsfall rufen Sie uns an. Außerhalb der Sprechstunde wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst.
- In den folgenden 24 Stunden sollten Sie keinen Alkohol trinken. Auch auf koffein- bzw. teeinhaltige Getränke wie z.B. Bohnenkaffee, Cola oder schwarzen Tee sollten sie verzichten. Verzichten Sie auch auf das Rauchen. Hierdurch verringern Sie die Gefahr einer Nachblutung und tragen zu einer besseren Wundheilung bei. In den ersten Tagen nach dem chirurgischen Eingriff sollten Sie keine Sauna besuchen.
- Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für die folgenden Tage weiche, nicht zu heiße Kost zu sich nehmen. Schonen Sie beim Kauen möglichst die behandelte Seite.
- Zur Verminderung einer Schwellung sind wiederholte feucht-kalte Umschläge bis zum folgenden Tag sehr hilfreich. Verwenden Sie jedoch keine Eispackungen im direkten Hautkontakt. Zum Ausruhen zu Hause bzw. zur Nachtruhe legen Sie sich bitte ein dickes Kissen unter den Kopf. Vermeiden Sie flaches Liegen.
- Die Mundöffnung kann nach der Behandlung leicht eingeschränkt sein. Dies braucht Sie jedoch nicht zu beunruhigen. Bemerken Sie jedoch eine starke Kieferklemme, anhaltende Gefühlsstörungen und/oder stärker werdende Schmerzen, kommen Sie bitte umgehend zu uns in die Praxis oder wenden Sie sich außerhalb unserer Sprechstunde an den zahnärztlichen Notdienst.
- In der ersten Woche nach dem Eingriff sollten Sie körperliche Anstrengungen vermeiden. Dies gilt besonders bei schweren Eingriffen. Wurde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, beachten Sie bitte den Zeitraum, für den diese Bescheinigung gilt.
- Putzen Sie regelmäßig (2 x täglich) die Zähne und evtl. vorhandene Prothesen. Den Operationsbereich lassen Sie dabei bitte aus und vermeiden Sie auch zu kräftiges Spülen. Elektrische Zahnbürsten können Sie außerhalb des Operationsbereiches verwenden. Eine Munddusche sollten Sie allerdings bis zur weitgehend abgeschlossenen Wundheilung nicht verwenden.
- Wurden Ihnen Medikamente verordnet, halten Sie sich bitte an die Dosierungsvorschriften und lesen Sie die Packungsbeilage durch. Achten Sie besonders bei Schmerzmitteln auf die angegebene Höchstdosis und nehmen Sie auch keine zusätzlichen Medikamente nach eigenem Ermessen ein. Dies gilt jedoch nicht für Medikamente die Sie permanent einzunehmen haben, soweit nicht etwas anderes verordnet wurde.
- Bei einem ungestörten Heilungsverlauf erscheinen Sie bitte zum vereinbarten Termin zur Kontrolluntersuchung.
Ihr Praxisteam wünscht Ihnen gute Besserung.
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Verhalten nach Zahnentfernungen
Jede Zahnextraktion (Zahnentfernung) ist ein kleiner operativer Eingriff. Die dabei entstehende Wunde heilt meist schnell und ohne Komplikationen. Dennoch kann man nicht mit Sicherheit ausschließen, dass es nicht hin und wieder zu Beschwerden kommt und dass noch eine Nachbehandlung notwendig wird. Wir haben für Sie einige Tipps zusammengestellt, damit Sie Beschwerden vermeiden können.
1. Vermeiden Sie es, ein Kraftfahrzeug zu fahren!
In den ersten Stunden nach der Zahnentfernung kann die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt sein.
2. Nicht spülen!
Die Wunde wird von einem Blutpfropf verschlossen. Dieser ist sehr wichtig. Er verschließt die Wunde und hat praktisch die gleiche Funktion wie der Schorf auf einer Hautwunde. Spülen Sie nicht, damit der Wund-schorf nicht weggespült wird. Das gilt auf jeden Fall für den Tag der Zahnentfernung. Danach können die Zähne wieder geputzt werden. Der Wundbereich sollte jedoch noch nicht mit der Zahnbürste in Berührung kommen. Er darf vorerst nur mit lauwarmem Wasser gespült werden – am besten nach den Mahlzeiten.
3. Nicht berühren!
Die Wunde nicht mit den Fingern berühren und nicht mit der Zunge an der Wunde spielen oder saugen. Wenn Sie einen Tupfer zum Aufbeißen erhalten, so beißen Sie leicht darauf, und zwar so lange, wie es Ihnen der Arzt empfohlen hat; in der Regel eine Stunde.
4. Nicht überanstrengen!
Schwere körperliche Arbeit oder Sport sollten Sie vermeiden, denn dies kann zu Nachblutungen führen.
5. Keine Wärme!
Übermäßige Wärme (z. B. durch ein Sonnenbad, die Trockenhaube beim Frisör oder auch warme Umschläge) können in den ersten 48 Stunden eine Schwellung und eine Nachblutung fördern.
6. Vorsicht beim Essen!
Essen Sie erst wieder, wenn die Betäubung im Mund abgeklungen ist. Dann können Sie normale Kost zu sich nehmen – sollten aber die Wunde beim Kauen schonen.
7. Kein Alkohol, Kaffee, Tee, Nikotin!
Selbst wenn es schwerfällt: 24 Stunden lang nach der Zahnentfernung sollten Sie unbedingt auf diese
8. Schmerzen
nach einer Zahnentfernung sind kein Grund zur Beunruhigung – schließlich handelt es sich um eine mehr oder weniger tiefe Knochenwunde. In der Regel können Sie mit einer Schmerztablette gelindert oder auch beseitigt werden. Schmerzen, die erst zwei oder drei Tage nach der Zahnentfernung auftreten, deuten allerdings auf eine Komplikation hin. Suchen Sie dann sofort den Zahnarzt auf.
9. Blutungen
kommen nach einer Zahnentfernung in geringem Umfang immer wieder vor und sind in der Regel ungefährlich. Bei anhaltenden Blutungen sollten Sie Folgendes tun: Kurz, aber gründlich mit Wasser ausspülen. Beißen Sie für 30 Minuten auf ein zusammengefaltetes Leinentaschentuch oder eine Kompresse aus der Hausapotheke. Wiederholen Sie dies falls nötig. Kopf hoch lagern, nicht flach liegen. Hört die Blutung trotz Beachtung dieser Regeln nicht auf, dann suchen Sie unverzüglich die Praxis oder den diensthabenden Notzahnarzt auf.
10. Schwellungen
sind nach einer schwierigen Zahnextraktion oder auch nach operativen Eingriffen nichts Ungewöhnliches. Es kann auch vorkommen, dass der Mund vorübergehend nicht mehr ganz aufgeht oder dass Schluckbe-schwerden auftreten. Diese Erscheinungen können im Allgemeinen verringert werden, wenn man gleich nach dem Eingriff kalte Umschläge macht oder die Wange über der Wunde mit einem Eisbeutel kühlt. Wärme sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.
12. Und im Notfall
erreichen Si euns in der Praxis oder wenden Sie sich an den Zahnärztlichen Notdienst.
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Zahnprophylaxe
Vorbeugende Maßnahmen gegen Erkrankungen
Die tägliche Mundhygiene reicht oft nicht aus, um die Gesundheit Ihrer Zähne zu erhalten. Daher bieten wir Ihnen eine professionelle Mundhygiene an, um Ursachen für Karies oder Prandotitis gar nicht erst entstehen zu lassen.
Ernährungstipps
- Zweimal täglich die Zähne gründlich putzen, möglichst eine halbe Stunde nach den Mahlzeiten.
- Saure und zuckerhaltige Getränke nicht über längere Zeiträume nebenher trinken. Beim Kaffee oder Tee auf Zucker verzichten oder synthetische Süßungsmittel verwenden.
- Bei kleinen Zwischenmahlzeiten stärke- und zuckerhaltige Knabbersachen durch einen Apfel oder eine Karotte ersetzen.
- Nach kleinen Zwischenmahlzeiten einen zuckerfreien Kaugummi kauen.
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Essen & Trinken
Die feinen Kekse zum Tee gehören für manche Menschen zum schönen Leben, andere können ohne den Riegel Schokolade nicht konzentriert arbeiten. Aber leider legt diese Ernährung den Grundstein für kariöse Zähne. Gefährlich für die Zahngesundheit sind vor allem Kohlenhydrate, Stärke etwa oder besonders Haushaltszucker, um nur zwei zu nennen.
Zucker ist eine schnell verfügbare Energiequelle – vermutlich schmeckt er deshalb so verlockend. Aber er schmeckt nicht nur uns Menschen, sondern auch vielen Bakterien in unserer Mundhöhle. Sie bauen den Zucker zur Energiegewinnung unter anderem zu Säuren ab, und diese Säuren greifen den Zahnschmelz an. Andere Zwischenprodukte des Bakterienstoffwechsels bilden eine klebrige Schicht, die besonders fest an den Zähnen haftet, so dass die Säuren nicht leicht weggespült werden, sondern lange auf die Zähne einwirken können. Die Folge: Die Säuren entziehen dem Zahnschmelz wichtige Bausteine (Fachausdruck: Demineralisation), und es kommt zu Karies.
Mit zunehmender Zuckerkonzentration im Mund steigt die Kariesgefahr. Haushaltszucker (Saccharose) fördert die Kariesbildung, stärker als alle anderen Zuckerarten; er besitzt die größte kariogene Wirkung, wie die Zahnmediziner sagen.
Aber es kommt nicht nur auf die Konzentration an. Wie schädlich ein Nahrungsmittel für die Zähne ist, hängt noch von weiteren Faktoren ab: Klebrigkeit (= Zeit, die das Lebensmittel im Mund verbleibt), Menge der kariesverursachenden Bakterien im Mund (vor allem Streptococcus mutans und Lactobazillen), Alter des Zahnbelages und vor allem die Häufigkeit, mit der kariogene Lebensmittel genossen werden. Je öfter, desto schlechter.
Viele Menschen meinen, sie müssten nur Süßes meiden, dann seien die Zähne nicht mehr gefährdet. Aber auch stärkehaltige Produkte wie Cornflakes, Haferflocken, Chips, Teigwaren usw. können zur Entstehung von Karies beitragen. Damit kein Irrtum entsteht: Kohlenhydrate sind für die Ernährung unverzichtbar und empfehlenswert. Wenn Sie sie nicht ständig in kleinen Portionen zu sich nehmen und Ihre Zähne gründlich reinigen, ist nichts dagegen einzuwenden. Säuren in der Nahrung können auch direkt Schäden verursachen, ohne dass – wie bei Karies – Bakterien im Spiel sind. Diese manchmal großflächigen Defekte werden „Erosionen“ genannt. Grapefruitsaft enthält reichlich Fruchtsäuren, die die Zähne angreifen, wenn sie lange auf den Zahnschmelz einwirken. Am stärksten ist diese erosive Wirkung bei Zitronensaft, aber auch Orangensaft kann den Zähnen zusetzen. Anfällig für Erosionen sind vor allem Menschen mit exzessiv einseitigen Ernährungsgewohnheiten, zum Beispiel wer eine extreme Rohkostdiät hält, oder wer an Bulimie leidet.
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Grundprinzipien der Vorsorge
Grundprinzipien der Vorsorge
Es gibt – stark vereinfacht – zwei wichtige Zahnkrankheiten: Karies und Parodontitis. Beide lassen sich hauptsächlich auf eine Ursache zurückführen: Zahnbelag. Eine sinnvolle Vorsorge (Prophylaxe, Prävention) beruht auf zwei Pfeilern. Der erste: Der Zahnbelag muss immer wieder entfernt werden. Denn ohne Zahnbelag gibt es keine Karies und keine Parodontitis. Der andere Pfeiler ist die Reparatur: Fluoride härten den Zahnschmelz, reparieren die entmineralisierte Zahnoberfläche und hemmen die Vermehrung der Plaquebakterien.
Fragen und Antworten
Ist Karies erblich?
Nein. Karies wird nicht vererbt wie etwa die Bluterkrankheit. Es gibt kein Gen, das Karies verursacht. Aber die Summe mehrerer Erbfaktoren kann die Anfälligkeit für diese Krankheit sehr wohl beeinflussen. Das haben Untersuchungen an eineiigen Zwillingen ergeben. Für die große Mehrzahl der Menschen sind schlechte Zähne vorwiegend eine Folge mangelnder Zahnreinigung. Möglich ist aber, dass die Stärke der Immunabwehr genetisch beeinflusst ist.
Was beschleunigt die Kariesentstehung?
- Viel und alter Zahnbelag
- Häufiger Konsum klebriger, süßer Nahrung wie Honig, Karamellbonbons, Bananen, Trockenfrüchte u.v.m.
- Saure Limonaden und Fruchtsäfte
Hunger in der Nacht?
Wer nachts nach dem Zähneputzen plötzlich Hunger bekommt, ist mit einem kleinen Stück Hartkäse oder Dauerwurst noch am besten bedient, weil Eiweiß und Fett von den Mundbakterien kaum verwertet und nicht zu Säuren abgebaut werden. Besser ist natürlich, sich nach so einem Nachtmahl noch einmal die Zähne zu putzen.
Ernährungstipps für gesunde Zähne
- Zweimal täglich die Zähne gründlich putzen, möglichst eine halbe Stunde nach den Mahlzeiten.
- Saure und zuckerhaltige Getränke nicht über längere Zeiträume nebenher trinken. Beim Kaffee oder Tee auf Zucker verzichten oder synthetische Süßungsmittel verwenden.
- Bei kleinen Zwischenmahlzeiten stärke- und zuckerhaltige Knabbersachen durch einen Apfel oder eine Karotte ersetzen.
- Nach kleinen Zwischenmahlzeiten einen zuckerfreien Kaugummi kauen.
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Interdentalbürste
Wer mit Zahnseide schlecht zurechtkommt und/oder wessen Zähne relativ große Zwischenräume aufweisen, der ist mit Interdentalbürsten gut beraten. Sie entfernen -wie Zahnseide- Zahnbelag aus den Zahnzwischenräumen. Besonders geeignet sind sie für Patienten, deren Zahnfleisch sich bereits zurückgezogen hat. Auch bei der Reinigung von Brücken, Implantaten oder bei festsitzenden Zahnregulierungen haben sie sich gut bewährt.
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Lebensmittel
Getränke: „Ich trinke nur natürliche Erfrischungsgetränke wie ungesüßten Apfelsaft oder echten Grapefruit- und Orangensaft.“ Was unter ernährungswissenschaftlichen Aspekten durchaus sinnvoll sein kann, spielt für die Zahngesundheit keine Rolle. Es gibt, was die Kariogenität betrifft, keinen Unterschied zwischen den genannten Getränken und Limonaden mit künstlichem Zuckerzusatz. Sowohl Limonaden (mit und ohne Kohlensäure) als auch Säfte (Birnensaft, Multivitamin-Nektar und andere) enthalten reichlich Säuren und Zucker, die die Zähne schädigen können.
Wenn Sie schwarzen oder grünen Tee zu Kuchen oder zu anderen stärke- und zuckerhaltigen Speisen trinken, dann verringert dies die Kariesgefahr. Der Tee darf aber nicht gezuckert sein!
Obst und Gemüse: Frisches Obst ist gesund und für die Ernährung aus vielen Gründen zu empfehlen. Im Hinblick auf die Kariogenität gibt es allerdings einige Punkte zu beachten. Viele Früchte enthalten acht bis zwölf Prozent Zucker. Da zum Beispiel das Fruchtfleisch von Bananen lange an den Zähnen haftet, gelten sie als stark kariesfördernd. Äpfel – vor allem bissfeste Sorten – geben dagegen eine gute Zwischenmahlzeit ab: Sie enthalten vergleichsweise wenig Zucker und Fruchtsäure. Zusätzlich reinigt das feste Fruchtfleisch beim Zerkauen die Zahnoberflächen, der Speichelfluss wird kräftig angeregt.
Manche Obst- und Gemüsesorten (zum Beispiel Zitrusfrüchte und Rhabarber) zeichnen sich durch ihren hohen Gehalt an Fruchtsäuren aus, die bei sehr häufigem Verzehr den Zahnschmelz angreifen können (Erosionsschäden). Trockenfrüchte haben einen hohen Zuckergehalt, sie kleben stark an den Zähnen und bleiben lange im Mund. Als „Knabberfutter“ sind sie also nicht geeignet.
Tierische Produkte: Eier, Fleisch, Fleischprodukte, Milch und die meisten Milchprodukte sind für die Zähne kein Problem. Ganz anders sieht es bei gezuckertem Fruchtjoghurt aus. Der darin enthaltene Zucker und die Fruchtsäuren können die Zähne schädigen.
Backwaren und Süßigkeiten: Sie sind grundsätzlich problematisch für die Zahngesundheit. Es gilt: Je höher der Kohlenhydrat und Säureanteil, je klebriger die Speise und je länger sie gegessen wird, desto eher besteht Gefahr für die Zähne. Der oft gelobte Honig, sagt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, verursacht genausoviel Schäden an den Zähnen wie jede andere Süßigkeit mit einem ähnlich hohen Zuckergehalt.
Essen soll genussvoll sein und Freude machen. Nichts wäre schlimmer, als wenn die Angst vor Karies Ihnen den Spaß am Essen verderben würde. Sie können natürlich auch Süßes essen und Saures trinken, solange Sie sich der Risiken für die Zahngesundheit bewusst sind. Wer zwischendurch nascht, kann auch den Mund ein paarmal mit Leitungswasser spülen, um Speisereste zu beseitigen und die Säuren im Mund stark zu verdünnen. Ausspülen allein verhindert Karies aber nicht. Da müssen Sie schon Zähne putzen.
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Schwangerschaft
Es stimmt nicht, dass „für jedes Kind ein Zahn“ verlorengeht, (wie ein altes Sprichwort besagt) informiert die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Was das heranwachsende Kind benötigt, bekommt es aus der Nahrung der Mutter. Nehmen Sie daher während der Schwangerschaft viel Milch und Milchprodukte zu sich sowie Speisen mit einem hohen Gehalt an Vitaminen, Mineralsalzen und Spurenelementen.
In der ersten Phase der Schwangerschaft müssen sich viele Frauen immer wieder übergeben. Die Magensäure greift die Oberfläche der Zähne an. Putzen Sie daher nicht sofort danach die Zähne, das würde den angegriffenen Zahnschmelz noch mehr beschädigen. Besser ist es, den Mund mit Wasser zu spülen, eventuell mit fluoridhaltigem Mundwasser.
Fluoridtabletten schützen in erster Linie die Zähne der werdenden Mutter. Die Einnahme hat für den zukünftigen Kariesschutz des Kindes nur eine geringe Bedeutung.
Zahnfleischbluten und -entzündungen begleiten oft die ersten drei Monate einer Schwangerschaft. Durch die Hormonumstellung sind die Schleimhäute – und damit auch das Zahnfleisch (Gingiva) – stärker durchblutet und das Bindegewebe aufgelockert. Die Gingiva ist nun weicher und leicht geschwollen. Zu einer Entzündung kommt es aber nur, wenn bestimmte Bakterienarten Gingiva und Parodont (Zahnhalteapparat) belasten.
Das Minimalprogramm für Schwangere:
- Reinigen Sie Zähne und Zahnfleisch besonders genau. Nehmen Sie weiche Bürsten und täglich Zahnseide.
- Senken Sie den Zuckerkonsum.
Zahnärztliche Behandlungen sind bei Schwangeren eine Gratwanderung. Einerseits darf kein Eingriff das Kind in irgendeiner Form belasten oder schädigen: möglichst keine Röntgenbilder, keine umfangreichen Amalgamentfernungen und keine neuen Amalgamfüllungen. Andererseits ist ein krankes Gebiss der Mutter eine schwere Belastung für die Gesundheit des Kindes. Größere, belastende oder langwierige Maßnahmen wie Kronen, Brücken, Parodontitisbehandlung oder das Ziehen eines Zahnes sollten daher möglichst rasch abgeschlossen werden. Der Arzt muss in diesem Fall Pro und Kontra sorgfältig abwägen.
Schwangere Frauen sollten ihre Mundpflege so wie sonst auch betreiben, nur eben noch gründlicher und konsequenter.
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Zahnbürste
Die beste Bürste ist die, die Sie regelmäßig und richtig benutzen. Folgende Eigenschaften sollte eine gute Zahnbürste haben:
- Der Bürstenkopf ist eher klein und nicht zu klobig. Sie gelangen damit in alle Ecken und Winkel.
- Die Enden der Borsten müssen gut abgerundet sein, damit das Zahnfleisch auch bei kraftvollem Putzen nicht verletzt wird. Leider ist das für den Käufer mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Manche Hersteller weisen auf der Verpackung darauf hin.
- Es gibt Experten, die empfehlen: Die Borsten sollten mittlere Härte aufweisen. Bei freiliegendem Zahnhals verwenden Sie besser weiche. Harte Borsten sollten Sie nur ab und zu verwenden, um hartnäckige Beläge zu entfernen. – Andere sagen: Es ist gleich, ob weich oder hart. Wichtig ist, dass Sie die Bürste gern verwenden.
- Der Griff soll gut in der Hand liegen und eine „Rutschbremse“ besitzen.
- Die Haltbarkeit einer Zahnbürste wird oft mit zwei Monaten angegeben. Das sagt aber nicht viel. Schließlich hängt es davon ab, wie oft und wie kräftig Sie Ihre Zahnbürste einsetzen. Wenn sich die ersten Borsten zur Seite biegen, wird es Zeit, die Bürste zu wechseln.
- Nach einer schweren Verkühlung oder Grippe sollten Sie die Zahnbürste austauschen, um sich nicht immer wieder selbst anzustecken.
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Zähne putzen
Machen Sie sich nichts vor: Gründliche Pflege braucht Zeit. Verbannen Sie das Wort „Zähneputzen“ aus Ihrem Wortschatz, denken Sie statt dessen an „Zahnpflege“ und „Mundhygiene“. Das ist aufwendiger und anspruchsvoller. Dafür behalten Sie Ihre Zähne länger.
Die Zutaten für die häusliche Mundhygiene sind denkbar einfach: Zahnbürste, Zahnpasta und Zahnseide. Die Zahnärzte sind sich zwar nicht ganz einig, aber es deutet vieles darauf hin, dass diese drei Utensilien zur Zahnpflege für gesunde Erwachsene ausreichen. Vorausgesetzt, Sie setzen sie auch richtig ein. Reinigen Sie alle Zahnflächen: Vorderseite, Rückseite, Kauflächen und – ganz wichtig – die Zahnzwischenräume (Interdentalflächen). Heftiges Querschrubben reinigt nur ungenügend und kann den Zahnschmelz sogar schädigen.
Rütteln, kreisen, bürsten statt querschrubben!
Zahnbürste am Zahnfleischrand schräg aufsetzen. Die Borsten sollen in die Zahnzwischenräume und ein klein wenig in die Furche zwischen Zahnfleisch und Zahn eindringen. Dann dezent hin und her rütteln. Die Spitze der Borste bleibt dabei fast stehen. Dann kleine Kreisbewegungen machen und senkrecht von rot nach weiß bürsten, zwei Zähne weiterrücken und wiederholen, bis das ganze Gebiss gereinigt ist. Nehmen Sie sich besonders den Zahnfleischrand vor. Hier sammelt sich besonders viel Plaque an. Nicht nur außen reinigen – auch innen. Die Zähne im Oberkiefer profitieren weniger von der reinigenden und schützenden Wirkung des Speichels. Daher sollten Sie ihnen, vor allem den Seitenzähnen, besonderes Augenmerk widmen. Auf den Kauflächen der Backenzähne können Sie wie gewohnt hin und her bürsten, denn die engen Furchen sind beliebte Nistplätze von Bakterien.
Konzentrieren Sie sich auf das Zähneputzen. Das verbessert das Reinigungsergebnis deutlich.
Wie Sie richtig Putzen entnehmen Sie der Datei im Anhang.
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Zahnseide
Ungefähr 30 Prozent der Zahnoberflächen können Sie mit der Zahnbürste nicht erreichen. Für die Reinigung der Zahnzwischenräume eignet sich am besten Zahnseide. Es gibt dicke und dünne, gewachste und ungewachste, fluoridhaltige und solche mit Teflonbeschichtung. Welche nehmen Sie?
Ungewachste Zahnseide fasert leichter auf und reinigt dadurch besser. Gewachste gleitet besser durch enge Zahnzwischenräume (Nachteil: Wenn Wachsreste zwischen den Zähnen zurückbleiben, können Speisereste daran hängenbleiben. Das passiert mit der Teflonbeschichtung nicht.) Die Fluoridierung soll Karies im Zahnzwischenraum eindämmen.
Der Handel bietet auch Zahnseide an, die in einen kleinen Kunststoffbogen oder in eine Kunststoffgabel gespannt wird. Das erleichtert die Handhabung, verursacht jedoch Müll. Es gibt auch wiederverwendbare Zahnseidenhalter, die sehr praktisch sind. Bei engstehenden Zähnen sollten Sie jeden Tag Zahnseide verwenden; manche Zahnärzte sind aber auch der Meinung, dass jeder zweite, dritte Tag genügt. Ungeschickte Anfänger verletzen sich manchmal etwas das Zahnfleisch. Mit wachsender Routine wird die Verwendung der Zahnseide aber immer schneller und sicherer gelingen.
Wie Sie Zahnseide richtig benutzen entnehmen Sie der Datei im Anhang.
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Zucker und Süßstoff
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Füllungstherapie
Konservierende Behandlung
Die Füllungstherapie hat zum Ziel, kariöse Zähne oder andersartige Defekte an Einzelzähnen zu beheben. Wir können unseren Patienten unterschiedliche Behandlungsmethoden anbieten, um stets das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Amalgamfüllung
Die Vorteile:
- Amalgam lässt sich einfach, kostengünstig und schnell verarbeiten.
- Die Füllungen halten sechs bis zehn Jahre, bei guter Mundhygiene und sehr guter Verarbeitung auch deutlich länger. Es gibt zahlreiche Patienten, die ihre Amalgamfüllungen seit ihrer Jugend – also jahrzehntelang – tragen.
- Amalgam eignet sich besonders für die Seitenzähne, wo die Füllungen großen Belastungen ausgesetzt sind.
Die Nachteile:
- Allergien durch Amalgam sind bekannt, kommen aber nur äußerst selten vor.
- Das dunkle Metall sieht nicht schön aus.
- Das freigesetzte Quecksilber aus Amalgam trägt zur Schwermetallbelastung des Körpers bei, und zwar zusätzlich zu dem aus der Nahrung und dem Trinkwasser aufgenommenen Quecksilber. Diese Belastung liegt allerdings weit unter den von der Weltgesundheitsbehörde genannten zulässigen Grenzwerten. Zahlreiche seriöse wissenschaftliche Untersuchungen haben nachgewiesen, dass von Amalgam keine Gesundheitsrisiken ausgehen.
Keine Amalgamfüllungen bei empfindlichen Personen Sicherheitshalber auf neue Amalgamfüllungen sollten verzichten:
- Menschen mit einer nachgewiesenen Quecksilber- beziehungsweise Amalgamallergie,
- Kinder bis sechs Jahre (Milchgebiss),
- Schwangere,
- Menschen mit gestörter Nieren- und/oder Leberfunktion,
- Patienten, die bereits andere Metalllegierungen im Mund haben (zum Beispiel Edelmetallinlays oder -kronen).
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Glasionomerzement (GIZ)
Dieser mineralische Spezialzement ist ein Provisorium für kleine Füllungen. Er hat eine matte Oberfläche, zerbricht häufiger als Amalgam und ist deshalb für die Versorgung mehrflächiger Defekte mit ihren starken Belastungen wenig geeignet.
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Kompositfüllung
Diese Kunststoffüllungen sind stabil und belastbar, sie kommen vor allem im vorderen Zahnbereich zum Einsatz, bei kleinen und mittelgroßen Defekten auch bei Backenzähnen. Das Material muss mit Adhäsivtechnik (Ätz-Klebe-Technik) in der Höhlung (Kavität) verankert werden. Die Füllung sollte rundherum von Zahnschmelz umgeben sein. Vorteile: Sie sind zahnfarben. Es muss kaum gesunde Zahnsubstanz weggebohrt werden, nur die Karies. Komposit ist vor allem zur Erstversorgung geeignet. Nachteile: Das Material schrumpft bei der Verarbeitung. Dadurch kann ein Randspalt zwischen Zahn und Füllung entstehen, eine Eintrittspforte für Bakterien, was erneut zu Karies führt (Sekundärkaries). Besonders gefährdet ist der Zahnhals im Bereich der Zahnzwischenräume. Die Haltbarkeit wird mit nur etwa vier bis sechs Jahren angegeben.
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Kinderzahnmedizin
Gut versorgt ab dem ersten Tag
Kleine Patienten sind bei uns herzlich willkommen. Die jüngsten Patienten erwartet in unserer Zahnarztpraxis eine entspannte und fröhliche Atmosphäre. Kindgerechte Behandlungsmethoden von unseren erfahrenen Behandlern garantieren unseren Patienten gesunde und starke Zähne. Unser Ziel bei der Kinderzahnbehandlung ist es, eine herzliche Atmosphäre zu schaffen und den Zahnarztbesuch angstfrei zu gestalten.
Tipps zu Kinderzanpflege
Kinder brauchen besondere Zahnpflege. Damit sollten die Eltern beginnen, sobald bei dem Kind der erste Milchzahn sichtbar wird. Der Zahnschmelz ist in diesem Alter noch sehr weich und dünn und kann schnell durch Karies zerstört werden. Als Hilfsmittel können Sie anfangs Wattestäbchen oder Mull-Läppchen verwenden. Oder Sie beginnen mit einer sehr weichen Zahnbürste. Je früher sich ein Kind an Zahnpflege gewöhnt, desto besser.
Mit etwa drei Jahren ist das Kind in der Lage, selbst eine Bürste zu handhaben. Eltern, Verwandte oder Babysitter sollten dem Kind aber noch bis in die Schulzeit die Zähne putzen. Ohne Hilfe schaffen sie es nicht. Wenn die Kinder etwas größer sind, haben sie oft keine Lust. Ständige Mithilfe und Kontrolle sind daher unverzichtbar. Es gibt für diese Fälle jede Menge guter Tipps:
- Seien Sie bei der Zahnpflege ein positives Vorbild.
- Spielen Sie Zahnputzlieder von der Kassette vor.
- Sehen Sie sich mit dem Kind Bilderbücher zum Thema an (zusätzlich, nicht statt dessen).
- Lassen Sie Ihre Kinder zuerst in Ihrem Mund putzen.
Gelegentlich nützen diese Tricks nichts. Es gibt eben auch Kinder, die das Zähneputzen wie eine Strafe empfinden (oder so tun, als ob), es zu einem Machtspiel machen und auf diese Weise – gewissermaßen mit zusammengebissenen Zähnen – sehr wirkungsvoll gegen die mächtigen Eltern protestieren. Dann entartet das Zähneputzen zu einem allabendlichen Kampf. Auch wenn sich die Kinder gegen das Zähneputzen wehren, vermeiden Sie es, sie einzuschüchtern oder ihnen Angst zu machen. Putzen Sie Kindern nicht mit Gewalt die Zähne, aber lassen Sie sich nicht von einem „Nein, ich will nicht“ ins Bockshorn jagen. Für die Zahngesundheit Ihres Kindes sind Sie verantwortlich. Die Zähne von Kindern sind bei entsprechendem Zahnbelag und zuckerreicher Ernährung viel rascher kariös als die von Erwachsenen. Kariöse Milchzähne können aber in der Folge die Gebissentwicklung des Heranwachsenden massiv beeinträchtigen.
Drei Minuten lang sollten Sie die Zähne in jedem Fall reinigen.
Der Zahnschmelz von Kindern ist weich und dünn und kann sehr schnell durch Karies zerstört werden.
Mit Kind beim Zahnarzt
Damit Angst gar nicht erst aufkommt, sollte ein Kind möglichst früh die Praxis des Zahnarztes kennen lernen können. Nehmen Sie es mit, wenn Sie selbst zur Kontrolle gehen. Langdauernde Eingriffe sollte das Kind nicht miterleben. Erzählen Sie ihm vorher, was es dort wahrscheinlich sehen wird. Aber erwähnen Sie, dass es auch anders kommen könnte, sonst ist es verwirrt, wenn der Zahnarzt etwas anderes macht. Spielen Sie mit ihm „Zahnarzt“: Lassen Sie es mit einer Lampe in Ihren Mund leuchten, zählen Sie spielerisch die Zähne. Auf diese Weise kann sich das Kind auf die fremde Umgebung einstimmen.
Größere Kinder sollen, wenn möglich, behandelt werden, ohne dass die Eltern im Behandlungszimmer sind. Wenn Schmerzen zu erwarten sind, müssen Eltern und Zahnarzt ehrlich sein. Die schmerzstillende Spritze ist da sinnvoll und Gewalt ist unter allen Umständen tabu. Was nützt es, wenn Sie das Kind zur ersten Behandlung zwingen und es dann vor Angst nie wieder eine Zahnarztpraxis betreten will? Auch durch große Geschenke lernt das Kind nicht, dass der Besuch beim Zahnarzt etwas Normales ist. Besser ist ein dickes Lob für bewiesenen Mut.
Zahnbehandlung bei Kindern
Für das Kind ist die Inspektion seiner Mundhöhle ungewohnt und unangenehm. Kinder zappeln und sind oft unruhig. Kein Wunder, dass viele – vor allem kleine – Defekte unter diesen erschwerten Bedingungen nicht erkannt werden. Aber im Frühstadium (und nur dann) lässt sich Karies mit Fluoriden noch remineralisieren. Der entkalkte Zahn wird wieder hart.
Der kindliche Zahnschmelz ist dünner; Karies kann daher schneller den Zahn zerstören. Treten Karies und – selten – parodontale Erkrankungen auf, muss der Zahnarzt wie bei den Erwachsenen bohren. Doch die kindlichen Zähne haben eine größere Pulpa und sind daher empfindlicher!
Füllungen: Amalgam ist zwar ein geeignetes Füllungsmaterial, bei Kindern sollte es aber sicherheitshalber vermieden werden. Je kleiner die kariösen Stellen bei Milchzähnen und bleibenden Zähnen sind, desto leichter lassen sie sich mit Kunststoff-Füllungen versorgen. Auch Glasionomerzement( mineralischer Spezialzement) eignet sich, doch ist die Haltbarkeit eingeschränkt.
Es gibt zwar eine Reihe von Gründen, die das Ziehen von Milchzähnen zwingend notwendig machen können. Trotzdem empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Milchzähne möglichst als „Platzhalter“ für die nachrückenden bleibenden Zähne zu erhalten.
Wurzelbehandlungen
Zeige Löchern den kalten Zahn
Momentan bestehend aus drei Behandlern (alles Familie und Team Ruhmann), 4 Helferinnen sowie Azubi. Von den Helferinnen ist Frau S. Pfeifer unsere ZMF/ Prophylaxehelferin und Frau E. Wolf sitzt an der Rezeption. Praxisaufteilung in Rezeption, Wartezimmer mit Wartezimmer TV, 3 Behandlungsräume, Toilette und den Röntgenraum.
Wurzelkanalaufbereitung
Wie ist der Behandlungsablauf bei einer Wurzelkanalbehandlung?
Die Behandlung gliedert sich in mehrere Abschnitte/Sitzungen auf. Reihenfolge und Ausführung können im Einzelfall abweichen: Zur Behandlungsplanung sind Röntgenaufnahmen erforderlich. Die Behandlung kann durch eine vorher gesetzte Betäubungsspritze meistens weitestgehend schmerzfrei ablaufen (Formular Örtliche Betäubung). Undichte Kronen müssen vorsichtig zerteilt und abgenommen werden. Schadhafte Füllungen und durch Karies erweichte Zahnsubstanz werden durch Ausbohren entfernt. Nicht mehr verwendbare, vorhandene Wurzelkanalstifte können in vielen Fällen durch spezielle Verfahren entfernt werden. Fehlende Anteile des Zahnes müssen durch eine Aufbaufüllung ergänzt werden. Damit kein Speichel aus dem Mund in den Zahn kommen kann, muss dieser „trockengelegt“ werden, meistens mit einem Gummituch (sog. Kofferdam), das nur den Zahn herausschauen lässt. Der Kofferdam schützt ebenso vor Verschlucken oder Einatmen von Wurzelkanalinstrumenten und ätzenden Spüllösungen. Ist die Nervhöhle im Zahninneren noch geschlossen, wird sie jetzt aufgebohrt. Oft sind mehrere, teilweise miteinander verbundene, mehr oder weniger gekrümmte Wurzelkanäle vorhanden. Um sie zu finden und zu kontrollieren, werden manchmal Sehhilfen wie Lupenbrillen oder Mikroskope verwendet. Um genau bis zur Wurzelspitze arbeiten zu können, ist die genaue Längenbestimmung jedes Kanals durch Röntgenaufnahmen und/oder elektronische Verfahren (Elektrometrie) sehr wichtig. Im Zahninneren noch befindliches krankes Gewebe und/oder altes Wurzelkanal-Füllmaterial werden entfernt. Bakterien und andere Krankheitserreger werden durch Spülungen mit sehr wirksamen Lösungen und/oder anderen Verfahren bekämpft. Um die Wirksamkeit der Spülung zu erhöhen, können ggf. ultraschall-, ozon- und oder lasergestützte Verfahren zum Einsatz kommen. Die Wurzelkanäle werden innen erweitert, geglättet und gereinigt („Aufbereitung“). Dazu werden nadelförmige Feilen in verschiedenen Dicken und Längen verwendet. Sie können von Hand (manuell) oder mit speziellen Motoren (maschinell) bewegt werden. Die maschinelle Aufbereitung findet meistens mit sehr biegsamen Feilen aus einer speziellen Metalllegierung (Nickel-Titan, Nitinol, NiTi) statt. Nach abgeschlossener Aufbereitung des Wurzelkanalsystems können – falls erforderlich – nun eine medikamentöse Zwischeneinlage im Zahninneren und ein provisorischer, bakteriendichter Verschluss bis zum nächsten Termin folgen. Sind nach mehr als einer Woche noch Beschwerden vorhanden, sollte die Behandlung wiederholt werden; es können weitere medikamentöse Einlagen folgen.
Bei völliger Beschwerdefreiheit wird das Wurzelkanalsystem getrocknet. Zur Wurzelkanalfüllung werden bei den meisten Verfahren Stifte aus Zinkoxid und mit Guttapercha (eine Art Gummimasse) verwendet. Häufig ist zusätzlich noch ein Zement zur Abdichtung erforderlich. Eine Röntgenaufnahme dient der Kontrolle der korrekten Wurzelkanalfüllung. Um das Zahninnere vor Bakterien abzuschirmen, ist zunächst eine ganz dichte, geklebte Füllung erforderlich. Später ist zur dauerhaften Abdichtung oft eine Krone nötig. Damit sie wie ein Fassreifen einen Rand aus gesunder Zahnsubstanz umschließen kann, ist manchmal die Entfernung von etwas Knochen um den Zahn herum erforderlich (chirurgische Kronenverlängerung). Bei sehr komplizierten Zahnformen, zum Beispiel bei stark gekrümmten Wurzeln, kann zusätzlich zur Wurzelkanalbehandlung eine chirurgische Entfernung der Wurzelspitze ( Formular Wurzelspitzenresektion) notwendig sein. Zur Verankerung einer Krone ist manchmal das Einkleben eines Stiftes ins Zahninnere sinnvoll. Monate und Jahre nach der Wurzelkanalfüllung dienen wiederholte Röntgenaufnahmen zur Überprüfung der Gesundheit des umgebenden Knochens. Bleibt der Zahn beschwerdefrei und das Röntgenbild unauffällig, war die Wurzelkanalbehandlung ein Erfolg.
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Reziprok Technik
Neuster Stand der Wurzelbehandlung.
Bei der reziproken Aufbereitung bewegt sich das Instrument zunächst rotierend in Schneidrichtung und wird anschließend durch Umkehr der Drehrichtung wieder freigegeben. Ein RECIPROCR Instrument erledigt die Arbeit von mehreren Hand- bzw. rotierenden Instrumenten. RECIPROC Instrumente sind für die Anwendung bei lediglich einem Patienten und maximal einem Molaren(Backenzahn) konzipiert. Das RECIPROCR System wurde für ein bequemes und sicheres Arbeiten entwickelt. Die Instrumente sind gebrauchsfertig, steril in Blistern verpackt und werden nach der Verwendung einfach entsorgt, da die Instrumente weder gereinigt noch sterilisiert werden können. Das Kontaminationsrisiko für das Praxispersonal und auch die Gefährdung von Patienten durch eventuelle Kreuzkontamination verringern sich. Durch das reziproke Arbeitsverfahren ist die Gefahr der Materialermüdung (Bruch des Instrumentes) stark minimiert. Da es sich um einen Einmalartikel handelt, muss eine Vergütungsvereinbarung gemäß §2Abs.3 GOZ zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten getroffen werden.